Die unterschiedlichen Terminsarten

Wenn der Richter nun hinreichenden Tatverdacht feststellt, so geht folgt daraus meist eine  Ladung zum Termin. Dabei muss man wissen welche Termine es überhaupt beim Amtsgericht Tiergarten gibt, wie die Abkürzungen sind und was in diesen Termin so grob passiert.

HVT
  • Der Hauptverhandlungstermin ist der gängigste und wichtigste Termin beim Amtsgericht. Dabei ist es der normale Termin wo Zeugen vernommen werden, Beweismittel in Augenschein genommen werden usw. Er endet in der Regel mit einem Urteil.
FT
  • Der Fortsetzungstermin ist ein Termin welche innerhalb von drei Wochen nach dem HVT stattfinden muss. Der Vorteil daran ist, dass der Richter hier direkt mit der Beweisaufnahme weitermachen kann ohne erneut anzufangen. Dadurch entstehen manchmal die sogenannten Schiebetermine.
AT
  • Der Anhörungstermin ist ein nicht öffentlicher Termin in dem ein unter Bewährung stehender Verurteilter angehört wird. In der Regel gibt es diesen Termin, wenn ein Bewährungswiderruf im Raum steht.
HPT
  • Der Haftprüfungstermin ist auch ein nicht öffentlicher Termin in dem über die Haftverhältnisse des Angeklagten gesprochen wird.
HBVT
  • Der Haftbefehlsverkündungstermin ist ein nicht öffentlicher Termin in dem der Haftbefehl einen festgenommenen Täter verkündet wird.
OT
  • Ortstermine gibt es heute in der Praxis sehr selten. Die Möglichkeit ist trotzdem immer da. Bei einem Ortstermin wird der Tatort in Augenschein genommen und zwar direkt vor Ort. Das bedeutet auch das Sie ihr Protokoll dort vor Ort führen, Zeugen vernommen werden usw.

Nachdem der Richter den hinreichenden Tatverdacht geprüft hat, eröffnet er das Hauptverfahren in Anklagesachen.

Wie ihr wisst, geht es in das Hauptverfahren über sobald Rechtsbehelf gegen einen Strafbefehl eingelegt wurde oder aber der Richter mit mündlicher Verhandlung entscheiden möchte.


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