Wenn der
Richter nun hinreichenden Tatverdacht feststellt, so geht folgt daraus meist eine
Ladung zum Termin. Dabei muss man wissen welche Termine es überhaupt beim
Amtsgericht Tiergarten gibt, wie die Abkürzungen sind und was in diesen Termin
so grob passiert.
HVT
- Der
Hauptverhandlungstermin ist der gängigste und wichtigste Termin beim
Amtsgericht. Dabei ist es der normale Termin wo Zeugen vernommen werden,
Beweismittel in Augenschein genommen werden usw. Er endet in der Regel mit
einem Urteil.
FT
- Der
Fortsetzungstermin ist ein Termin welche innerhalb von drei Wochen nach dem HVT
stattfinden muss. Der Vorteil daran ist, dass der Richter hier direkt mit der
Beweisaufnahme weitermachen kann ohne erneut anzufangen. Dadurch entstehen
manchmal die sogenannten Schiebetermine.
AT
- Der
Anhörungstermin ist ein nicht öffentlicher Termin in dem ein unter Bewährung
stehender Verurteilter angehört wird. In der Regel gibt es diesen Termin, wenn
ein Bewährungswiderruf im Raum steht.
HPT
- Der
Haftprüfungstermin ist auch ein nicht öffentlicher Termin in dem über die
Haftverhältnisse des Angeklagten gesprochen wird.
HBVT
- Der
Haftbefehlsverkündungstermin ist ein nicht öffentlicher Termin in dem der
Haftbefehl einen festgenommenen Täter verkündet wird.
OT
- Ortstermine
gibt es heute in der Praxis sehr selten. Die Möglichkeit ist trotzdem immer da.
Bei einem Ortstermin wird der Tatort in Augenschein genommen und zwar direkt
vor Ort. Das bedeutet auch das Sie ihr Protokoll dort vor Ort führen, Zeugen
vernommen werden usw.
Nachdem der Richter den
hinreichenden Tatverdacht geprüft hat, eröffnet er das Hauptverfahren in
Anklagesachen.
Wie ihr wisst, geht es in das
Hauptverfahren über sobald Rechtsbehelf gegen einen Strafbefehl eingelegt wurde
oder aber der Richter mit mündlicher Verhandlung entscheiden möchte.