Die Strafvollstreckung sorgt dafür, dass ein rechtskräftiges Urteil umgesetzt wird. Sie lässt sich in zwei Hauptbereiche unterteilen:
1. Strafvollstreckung im engeren Sinne:
Das ist der Zeitraum zwischen dem Urteil und dem Beginn der Strafe. Hier geht es auch um die Überwachung, dass die Strafe richtig durchgeführt wird.
2. Strafvollzug:
Das ist die tatsächliche Ausführung der Strafe, also die Zeit, die jemand im Vollzug verbringt.
Bei einer Geldstrafe gibt es keine so klare Unterscheidung, weil diese einfach durch die Zahlung des Betrages vollzogen wird.
Gem. § 2 Abs. 1 StVollstrO, ist die Strafe mit Nachdruck und Beschleunigung zu vollstrecken. Die Überprüfung der Voraussetzungen der Vollstreckung, obliegt gem. § 3 Abs. 1 StVollstrO der Vollstreckungsbehörde.