Begriffsbestimmung

Was genau sind Ordnungswidrigkeiten? Die allgemeine Begriffsbestimmung ist im § 1 OwiG geregelt. Demnach sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten sprechen jedoch trotzdem gegen die gesellschaftliche Norm. Deswegen sprechen wir im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer von Bußgeldern. Das dazugehörige Gesetz ist das OwiG.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten:

Den Klassiker kennen alle. Man fährt zu schnell und wird geblitzt. Man läuft bei Rot über die Ampel und der Polizist von gegenüber hat es gesehen. Auch die Lärmbelästigung (§ 117 OwiG) gehört zu den Ordnungswidrigkeiten. Sollte der Angeklagte oder ein Zeuge falsche Namensangaben im Hauptverfahren bei Gericht tätigen, so ist dies auch eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OwiG).

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