Nach Eröffnung des Hauptverfahrens, terminiert der Richter einen Hauptverhandlungstermin. In der Praxis wird bei der Eröffnung schon ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Neben dem Hauptverhandlungstermin gibt es noch andere Terminsarten.
HVT
- Der Hauptverhandlungstermin ist der gängigste und wichtigste Termin beim Amtsgericht. Hier werden alle Beweismittel aus dem Strafprozess benutzt um am Ende zu verurteilen oder freizusprechen.
FT
- Der Fortsetzungstermin ist ein Termin. welcher den HVT weiterführt. Dabei ist Grund naheliegend. Wenn der Richter im HVT nicht zu einer Entscheidung kommen sollte, dann macht er an einem anderen Tag weiter. Das ist dann ein FT.
AT
- Der Anhörungstermin ist ein nicht öffentlicher Termin in dem ein unter Bewährung stehender Verurteilter angehört wird. In der Regel gibt es diesen Termin, wenn ein Bewährungswiderruf im Raum steht.
HPT
- Der Haftprüfungstermin ist ein nicht öffentlicher Termin, in dem über die Haftverhältnisse des Angeklagten gesprochen wird.
HBVT
- Der Haftbefehlsverkündungstermin ist ein nicht öffentlicher Termin, in dem der Haftbefehl einen festgenommenen Täter verkündet wird.
OT
- Ortstermine gibt es heute in der Praxis sehr selten. Die Möglichkeit ist trotzdem immer da. Bei einem Ortstermin wird der Tatort in Augenschein genommen und zwar direkt vor Ort. Das bedeutet auch, dass Sie ihr Protokoll dort vor Ort führen.