Die Strafe besitzt keine genaue Definition. Im Sinne des Strafrechts ist die Strafe ein Übel, das einer Person, also unseren Täter, für ihr eigenes strafbares Handeln von der Gesellschaft auferlegt wird. Es wird ein sozialethischer Tadel als Unwerturteil mit der Person verbunden.
Dabei haben wir unterschiedliche Strafzwecke welche im Vordergrund stehen.
Resozialisierung
Der oberste Strafzweck des deutschen Strafrechts. Dabei möchten wir die Verurteilten Personen so gut wie möglich in unsere Gesellschaft wiedereingliedern und einbinden.
Diese dient zur Abschreckung der Allgemeinheit. Damit jeder Bürger des Landes mitbekommt, dass man eine Strafe bekommt, wenn man eine Straftat begeht und diese daher unterlässt.
Ein weiterer wichtiger Zweck des Strafrechts. Diese bedeutet, dass wir Täter vor erneuten Straftaten abschrecken wollen.
Ein weiterer Zweck ist natürlich dieser, dass wir das allgemeine Volk vor Straftaten schützen wollen. Besonders bei Wiederholungstäter wird eine härtere Strafe von Nöten sein.
Herstellung des Rechtsfriedens
Hiermit möchten wir den Rechtsfrieden zwischen Opfer und Täter herstellen. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.