Nun
entscheidet das Kammergericht als höchste Instanz. Dabei wird lediglich eine
formale Aktenprüfung erfolgen. Dabei wird festgestellt ob sich der Richter oder
die Richterin an das Gesetz gehalten hat.
Das
Kammergericht kann immer durch Urteil oder durch Beschluss entscheiden, was
natürlich wieder Auswirkung auf unsere Rechtskraft hat.
Das
Kammergericht hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten:
- Verwerfung durch Urteil oder
Beschluss
- Landgerichtliche Urteil
abändern
- Landgerichtliche Urteil
aufheben und ein neues Urteil verkünden
- An eine andere Kammer des
Landgerichtes zurückverweisen
Entscheidet
das Kammergericht durch Urteil, so wird die ganze Sache noch am selben Tag
rechtskräftig.
Entscheidet
das Kammergericht auf:
Verwerfung des Rechtsmittels
---------------> So wird die Landgerichtliche Entscheidung (Prüfen was
diese entschieden haben) rechtskräftig.
Das KG ändert ab
----------------------------> So werden LG und KG Urteil in Verbindung
miteinander rechtskräftig. (Wenn das LG auch abgeändert hat so werden alle
drei rechtskräftig)
Das KG hebt auf
------------------------------> So wird das KG Urteil rechtskräftig.
Das KG verweist zurück
----------------------> So ist eine neue Kammer des Landgerichtes
zuständig.
Entscheidet das Kammergericht
durch Beschluss, so tritt die Rechtskraft einen Tag nach diesem ein.