Kammergericht

Nun entscheidet das Kammergericht als höchste Instanz. Dabei wird lediglich eine formale Aktenprüfung erfolgen. Dabei wird festgestellt ob sich der Richter oder die Richterin an das Gesetz gehalten hat.

Das Kammergericht kann immer durch Urteil oder durch Beschluss entscheiden, was natürlich wieder Auswirkung auf unsere Rechtskraft hat.

Das Kammergericht hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten:

  1. Verwerfung durch Urteil oder Beschluss
  2. Landgerichtliche Urteil abändern
  3. Landgerichtliche Urteil aufheben und ein neues Urteil verkünden
  4. An eine andere Kammer des Landgerichtes zurückverweisen

Entscheidet das Kammergericht durch Urteil, so wird die ganze Sache noch am selben Tag rechtskräftig.

Entscheidet das Kammergericht auf:

  • Verwerfung des Rechtsmittels ---------------> So wird die Landgerichtliche Entscheidung (Prüfen was diese entschieden haben) rechtskräftig.
  • Das KG ändert ab ----------------------------> So werden LG und KG Urteil in Verbindung miteinander rechtskräftig. (Wenn das LG auch abgeändert hat so werden alle drei rechtskräftig)
  • Das KG hebt auf ------------------------------> So wird das KG Urteil rechtskräftig.
  • Das KG verweist zurück ----------------------> So ist eine neue Kammer des Landgerichtes zuständig.

Entscheidet das Kammergericht durch Beschluss, so tritt die Rechtskraft einen Tag nach diesem ein.


Sie haben 100% der Lektion erledigt.
100%