Das
Landgericht hat vier Möglichkeiten zu entscheiden:
- Berufung verwerfen durch Urteil
oder Beschluss
- Amtsgerichtliche Urteil
abändern
- Amtsgerichtliche Urteil
aufheben und ein neues Urteil verkünden
- Zurückverweisen an eine andere
Abteilung des Amtsgerichte
Je nachdem
welche Entscheidung das Landgericht trifft, so hat dies auch Auswirkung auf
unsere Rechtskraft. Wieder wird
geprüft ob das Rechtsmittel rechtzeitig ist. Ist das
Rechtsmittel nicht rechtzeitig so erwächst die Sache in Rechtskraft.Dabei ist
die Entscheidung welche wir rechtskräftig machen abhängig von der Entscheidung
des Landgerichts.
Das Landgericht verwirft die
Berufung. ----> Somit wird nur das Amtsgerichtliche Urteil
rechtskräftig. (Im LG Urteil kein vollstreckbarer Inhalt)
Das Landgericht ändert ab.
-----------------> Somit werden beide Urteile in Verbindung
miteinander rechtskräftig. (Beide nehmen Bezug aufeinander)
Das Landgericht hebt auf und
verkündet neu --> Somit wird nur das Landgerichtliche Urteil
rechtskräftig. (Das AG Urteil existiert nicht mehr)
Das Landgericht weist zurück
-------------------> Somit ist das AG wieder zuständig und wir fangen
wieder von vorn an.
Ist das Rechtsmittel
rechtzeitig, so ist nun das Kammergericht als höchste Instanz zuständig.
Auch hier greifen wieder
Suspensiv und Devolutiv Effekt.