Landgericht

Das Landgericht hat vier Möglichkeiten zu entscheiden:
  1. Berufung verwerfen durch Urteil oder Beschluss
  2. Amtsgerichtliche Urteil abändern
  3. Amtsgerichtliche Urteil aufheben und ein neues Urteil verkünden
  4. Zurückverweisen an eine andere Abteilung des Amtsgerichte

Je nachdem welche Entscheidung das Landgericht trifft, so hat dies auch Auswirkung auf unsere Rechtskraft. Wieder wird geprüft ob das Rechtsmittel rechtzeitig ist. Ist das Rechtsmittel nicht rechtzeitig so erwächst die Sache in Rechtskraft.Dabei ist die Entscheidung welche wir rechtskräftig machen abhängig von der Entscheidung des Landgerichts.

  • Das Landgericht verwirft die Berufung.  ----> Somit wird nur das Amtsgerichtliche Urteil rechtskräftig. (Im LG Urteil kein vollstreckbarer Inhalt)
  • Das Landgericht ändert ab. ----------------->  Somit werden beide Urteile in Verbindung miteinander rechtskräftig. (Beide nehmen Bezug aufeinander)
  • Das Landgericht hebt auf und verkündet neu --> Somit wird nur das Landgerichtliche Urteil rechtskräftig. (Das AG Urteil existiert nicht mehr)
  • Das Landgericht weist zurück -------------------> Somit ist das AG wieder zuständig und wir fangen wieder von vorn an.

Ist das Rechtsmittel rechtzeitig, so ist nun das Kammergericht als höchste Instanz zuständig.

Auch hier greifen wieder Suspensiv und Devolutiv Effekt.


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