Wenn zu erwarten ist, dass der
Jugendliche durch den Jugendrichter Weisungen, Hilfe zur Erziehung,
Zuchtmittel, Fahrverbote oder Entziehung der Fahrerlaubnis bekommt, so kann der
Staatsanwalt schriftlich oder mündlich die Durchführung des vereinfachten
Jugendverfahrens beantragen. Der Antrag steht einer Anklage gleich. Die
Entscheidung wird durch den Jugendrichter abgelehnt wenn sich die Sache dazu
nicht eignet, eine Jugendstrafe im Raum steht und man eine umfangreiche
Beweisaufnahme durchführen muss. Der Jugendrichter entscheidet durch mündliche
Verhandlung mit Urteil. Dabei darf er auf Unterbringung nicht erkennen!