Das vereinfachte Jugendverfahren

Wenn zu erwarten ist, dass der Jugendliche durch den Jugendrichter Weisungen, Hilfe zur Erziehung, Zuchtmittel, Fahrverbote oder Entziehung der Fahrerlaubnis bekommt, so kann der Staatsanwalt schriftlich oder mündlich die Durchführung des vereinfachten Jugendverfahrens beantragen. Der Antrag steht einer Anklage gleich. Die Entscheidung wird durch den Jugendrichter abgelehnt wenn sich die Sache dazu nicht eignet, eine Jugendstrafe im Raum steht und man eine umfangreiche Beweisaufnahme durchführen muss. Der Jugendrichter entscheidet durch mündliche Verhandlung mit Urteil. Dabei darf er auf Unterbringung nicht erkennen!


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