Die Erzwingungshaft

Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist und es erfolgen keine Zahlungen, wird die E-Haft beantragt. Die Erzwingungshaft dient nur dazu, dass der Betroffene die offene Summe vom Bußgeldbescheid bezahlt. Die E-Haft darf wegen einem Bescheid maximal sechs Wochen dauern. Wenn es wegen mehrerer Bescheide sind dauert sie maximal drei Monate. Sobald der Antrag auf E-Haft gestellt ist wird der Betroffene darüber informiert. Sollte er immer noch nicht zahlen so wird die E-Haft angeordnet durch Beschluss ehe sie vollstreckt wird. Egal in welchem Stand des Verfahren eine sofortige Zahlung des Betroffenen erledigt den E-Haft Antrag. Bei Jugendlichen kann die E-Haft auch vollstreckt werden. In der Regel jedoch wird es Arbeitsauflagen oder Jugendarrest geben (§ 98 OWIG).


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