Wenn der Bußgeldbescheid
rechtskräftig ist und es erfolgen keine Zahlungen, wird die E-Haft beantragt.
Die Erzwingungshaft dient nur dazu, dass der Betroffene die offene Summe vom
Bußgeldbescheid bezahlt. Die E-Haft darf wegen einem Bescheid maximal sechs
Wochen dauern. Wenn es wegen mehrerer Bescheide sind dauert sie maximal drei
Monate. Sobald der Antrag auf E-Haft gestellt ist wird der Betroffene darüber
informiert. Sollte er immer noch nicht zahlen so wird die E-Haft angeordnet
durch Beschluss ehe sie vollstreckt wird. Egal in welchem Stand des Verfahren
eine sofortige Zahlung des Betroffenen erledigt den E-Haft Antrag. Bei
Jugendlichen kann die E-Haft auch vollstreckt werden. In der Regel jedoch wird
es Arbeitsauflagen oder Jugendarrest geben (§ 98 OWIG).