Das schriftliche Beschlussverfahren

Sollte das Gericht eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich halten so kann es durch Beschluss entscheiden. Dafür müssen der Betroffene und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Der Betroffene bekommt ein Schreiben mit der Verfahrensweise und einem Hinweis über seinen Widerspruch. Dann hat er zwei Wochen Zeit der Verfahrensweise zu widersprechen. Das Gericht kann trotzdem auch entgegen den Widerspruch durch Beschluss entscheiden, wenn es den Betroffenen freispricht. Das Gericht entscheidet ob der Betroffene freigesprochen wird oder eine Geldbuße verhängt. Dabei darf die Geldbuße nicht zum Nachteil des Betroffenen verhängt werden (§ 72 III S. 2 OWIG). So ist die Geldbuße welche in diesem Wege verhängt wird immer niedriger als die in dem Bußgeldbescheid.


Sie haben 0% der Lektion erledigt.
0%