Anspruch sich der Sache als
Nebenkläger anzuschließen haben Verletzte oder Geschädigte gem. § 395 StPO. Man
muss bei Gericht einen Antrag auf Zulassung der Nebenklage einreichen welcher
dann durch den Richter genehmigt oder abgelehnt wird. Als Nebenkläger hat man
viele Rechte. So kann der Nebenkläger am Verfahren teilnehmen, Fragen oder
Anträge stellen. Er kann zudem in seinem Schlussplädoyer eine Verurteilung
beantragen und darüber hinaus hat er auch Rechtsmittelbefugnis gegen das
Urteil. Er kann die Akte einsehen, Beweise vorbringen usw.
Die
Vermögensabschöpfung ist noch nicht allzu lange eingeführt. Sie beschreibt das
Einziehen von Erlösen welche aus rechtswidrigen Taten beruhen. Bedeutet wenn
sich ein Dieb auf macht um zu stehlen wird der Erlös welchen er aus der
Straftat erreicht eingezogen. Beispiel: Anton begeht einen Diebstahl und
stiehlt dabei den Schmuck seiner Oma. Der Schmuck hat einen Wert von 50.000
Euro. Als Anton festgenommen wird ist der Schmuck schon verkauft worden. Somit
ist die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 50.000 Euro anzuordnen.
Zu der Vermögensabschöpfung
gehört auch das sogenannte selbstständige Einziehungsverfahren. In diesem wird
ein Wert des Erlangten aus einer rechtswidrigen Tat eingezogen. In diesem
Verfahren geht es nur darum das bedeutet das keine Rechtsfolge wie Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe verhängt wird. Es geht lediglich nur um die Einziehung.