Die Bewährung

Die Bewährung ist ein Mittel welches uns erlaubt den Verurteilten wieder in die Gesellschaft zu resozialisieren. Voraussetzung dafür ist eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren (§ 56 II S. 1 StGB). Das Gericht kann natürlich auch kürzere Freiheitsstrafen zu einer Bewährung aussetzen (§ 56 I StGB).

Die Bewährungszeit darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten (§ 56a I S. 2 StGB). Die Bewährungszeit darf verlängert oder verkürzt werden jedoch darf dabei weder das Höchstmaß überschritten noch das Mindestmaß unterschritten werden (§ 56a II StGB). In der Bewährung welche eine Chance für den Verurteilten ist können Auflagen und Weisungen gegeben werden. So kann zum Beispiel eine Arbeitsauflage, Geldauflage oder eine Auflage einen sozialen Trainingskurs zu besuchen aufgegeben werden.

Die Auflagen und Weisungen sind ein Teil der Bewährung welche der Verurteilte auch wahrnehmen muss. Häufig wird die Auflage ein Bewährungshelfer zu bekommen gegeben. Der Bewährungshelfer schreibt monatliche Berichte über die Probanden um den Richter einen Eindruck zu vermitteln wie es um den Verurteilten steht. Zudem sollte der Verurteilte wissen, dass jegliche Leistungen im Rahmen von Auflagen oder Weisungen nicht zurückerstattet werden (§ 56f III S. 1 StGB).

Sollte der Angeklagte sich an seine Auflagen und Weisungen halten, nicht erneut straffällig werden so wird die Bewährung nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen. Es folgt der sogenannte Straferlass (§ 56g I S. 1 StGB).

Sollte der Verurteilte jedoch erneut Straffällig werden oder grob gegen seine Auflagen und Weisungen verstoßen so kann die Strafaussetzung widerrufen werden (§ 56f I S. 1 StGB). Natürlich obliegt die Entscheidung dem Richter ob er die Strafe widerruft oder ob eine Verlängerung in Betracht kommt.

Deswegen wird in der Regel das Mindestmaß von zwei Jahren Bewährungszeit beschlossen. Bewährungen welche fünf Jahre Bewährungszeit haben enden sofort bei einer der in § 56f I S. 1 StGB genannten Gründe.

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