Rechtsfolgen StGB

Die Rechtsfolgen sind: Hauptstrafe, Nebenstrafe, Nebenfolge, Sonstige Maßnahmen und Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Hauptstrafe
Eine Hauptstrafe kann eine Geldstrafe (§ 40- 43 StGB) oder eine Freiheitsstrafe (§ 38- 39 StGB) sein.
Nebenstrafe:
Sie wird neben der Hauptstrafe verhangen wie zum Beispiel das Fahrverbot (§ 44 StGB)
Nebenfolge:
Eine Nebenfolge steht neben der Strafe. Dazu zählen zum Beispiel: Verlust des Stimmrechts, Verlust von Wählbarkeit, Aberkennung von Bürgerrechten usw. (§ 45 StGB)
Sonstige Maßnahmen:
Sonstige Maßnahmen können mit verhangen werden in der Regel, wenn es um Taterträgen oder Tatwerkzeuge geht. Dazu zählt die Einziehung dieser (§ 73- 73c StGB). Auch kann aufgefundenes Bargeld und ähnliches eingezogen werden (§ 74- 76a StGB). Unter den Sonstigen Maßnahmen zählen auch das Absehen von Strafe (§ 60 StGB) oder die Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB).
Maßregeln der Besserung und Sicherung:
Hierbei wird in freiheitsentziehende Maßnahmen und nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen unterteilt. Allen voran stehen hier die Unterbringungen nach §§ 63 ff. StGB.

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