Die
Rechtsfolgen sind: Hauptstrafe, Nebenstrafe, Nebenfolge, Sonstige Maßnahmen und
Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Hauptstrafe
Eine Hauptstrafe
kann eine Geldstrafe (§ 40- 43 StGB) oder eine Freiheitsstrafe (§ 38- 39 StGB)
sein.
Nebenstrafe:
Sie wird
neben der Hauptstrafe verhangen wie zum Beispiel das Fahrverbot (§ 44 StGB)
Nebenfolge:
Eine
Nebenfolge steht neben der Strafe. Dazu zählen zum Beispiel: Verlust des
Stimmrechts, Verlust von Wählbarkeit, Aberkennung von Bürgerrechten usw. (§ 45
StGB)
Sonstige
Maßnahmen:
Sonstige
Maßnahmen können mit verhangen werden in der Regel, wenn es um Taterträgen oder
Tatwerkzeuge geht. Dazu zählt die Einziehung dieser (§ 73- 73c StGB). Auch kann
aufgefundenes Bargeld und ähnliches eingezogen werden (§ 74- 76a StGB). Unter
den Sonstigen Maßnahmen zählen auch das Absehen von Strafe (§ 60 StGB) oder die
Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB).
Maßregeln der
Besserung und Sicherung:
Hierbei wird
in freiheitsentziehende Maßnahmen und nichtfreiheitsentziehende Maßnahmen
unterteilt. Allen voran stehen hier die Unterbringungen nach §§ 63 ff. StGB.