Beispiel Haftarten

Haft in eigener Sache:
Die Abteilung A erlässt einen Haftbefehl gegen den Angeklagten. Mit diesem ist Untersuchungshaftbefehl erlassen. Wenn der Angeklagte nun festgenommen wird sitzt er für die Abteilung A in Haft. Somit ist er Haft in eigener Sache für die Abteilung A.
Haft in anderer Sache:
Abteilung A hat ein aktuelles Verfahren gegen den Angeklagten laufen. Dieser befindet sich derzeit in einer JVA um eine offene Geldstrafe abzusitzen. Er sitzt somit nicht für die Abteilung A und ist demnach für die Abteilung A Haft in anderer Sache (HiaS).
Überhaft:
Unser Angeklagter sitzt in Untersuchungshaft für das Verfahren der Abteilung A. Nun gibt es ein neues Verfahren in der Abteilung B ebenfalls mit einem Haftbefehl. Somit entsteht eine Überhaft Situation. Sollte der Angeklagte früher als erwartet aus der Untersuchungshaft der Abteilung A entlassen werden, so bleibt er für, dass Verfahren der Abteilung B in Haft. Dadurch ändert sich die Überhaft der Abteilung B in Haft in eigener Sache.

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