Haftarten

Haftarten:

Es gibt im groben Haft in eigener Sache, Haft in anderer Sache und Überhaft.

Haft in eigener Sache: 
Wenn in hiesiger Sache ein Haftbefehl ergangen ist und der Angeklagte für dieses Verfahren einsitzt. Es folgt ein Eintrag in die Haftliste.
 Haft in anderer Sache:
Wenn in anderer Sache der Angeklagte in Haft sitzt. Es erfolgt kein Eintrag in die Haftliste.
Überhaft:
Wenn ein Angeklagter in anderer Sache in Haft sitzt, in hiesiger Sache jedoch einen Haftbefehl hat. So wechselt er ab dem absitzen der Strafe von Haft in anderer Sache in Haft in eigener Sache. Diese Zeit nennt man Überhaft.

Sie haben 100% der Lektion erledigt.
100%