Protokoll- Arten

Wenn es unterschiedliche Protokolle gibt, so gibt es auch unterschiedliche Protokollierungen:

HPT:
Im Haftprüfungstermin ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es handelt sich um einen Nichtöffentlichen Termin. Demnach wird keine Robe getragen. Im Haftprüfungstermin wird das protokolliert was der Richter in das Protokoll diktiert.
 AT:
Der Anhörungstermin ist ein ebenfalls nicht öffentlicher Termin. Auch hier entfällt die Roben Pflicht. Auch hier wird nur das Protokolliert was der Richter in das Protokoll diktiert.
 HBVT:
Auch der Haftbefehlsverkündungstermin ist ein Nichtöffentlicher Termin. Das Protokoll wird anhand eines Musters geführt wobei Sie mehrere Sachen auswählen müssen. Anlage eines solchen Protokolls ist immer der Haftbefehl welcher verkündet wird sowie ein Aufnahmeersuchen.
 FT:
Der Fortsetzungstermin ist der Nachfolger eines Hauptverhandlungstermins der nicht fertig geworden ist. Demnach entfällt bei einem Fortsetzungstermin das Rubrum und anderes. Es wird nur formal festgestellt wann die letzte Sitzung stattgefunden hat und ob die Besetzung dieselbe ist. Danach geht es sofort weiter mit der Beweisaufnahme.

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