Wenn es
unterschiedliche Protokolle gibt, so gibt es auch unterschiedliche
Protokollierungen:
HPT:
Im
Haftprüfungstermin ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es handelt sich um
einen Nichtöffentlichen Termin. Demnach wird keine Robe getragen. Im
Haftprüfungstermin wird das protokolliert was der Richter in das Protokoll
diktiert.
AT:
Der
Anhörungstermin ist ein ebenfalls nicht öffentlicher Termin. Auch hier entfällt
die Roben Pflicht. Auch hier wird nur das Protokolliert was der Richter in das
Protokoll diktiert.
HBVT:
Auch der
Haftbefehlsverkündungstermin ist ein Nichtöffentlicher Termin. Das Protokoll
wird anhand eines Musters geführt wobei Sie mehrere Sachen auswählen müssen.
Anlage eines solchen Protokolls ist immer der Haftbefehl welcher verkündet wird
sowie ein Aufnahmeersuchen.
FT:
Der
Fortsetzungstermin ist der Nachfolger eines Hauptverhandlungstermins der nicht
fertig geworden ist. Demnach entfällt bei einem Fortsetzungstermin das Rubrum
und anderes. Es wird nur formal festgestellt wann die letzte Sitzung
stattgefunden hat und ob die Besetzung dieselbe ist. Danach geht es sofort
weiter mit der Beweisaufnahme.