Die Schöffen sind sogenannte
Ehrenamtliche Richter. Doch warum gibt es sowas?
Der Grund dafür ist einfach.
Die Schöffen sind normale Leute aus der Gesellschaft teilweise willkürlich
gewählt. Sie sollen somit normalen Menschenverstand in die Verhandlung
einbringen, denn der Richter sieht im Grunde ja nur seine Paragraphen. Somit
werden "bürgerliche Gedanken" in die Verhandlung eingebracht und mehr
der Mensch hinter dem Angeklagten gesehen.
Die Schöffen bekleiden dabei in
der Verhandlung ein Richteramt. Das bedeutet das sie das gleiche Stimmrecht wie
ein Richter haben. Dasselbe gilt auch für das Fragerecht inklusive der
Urteilsfällung. Natürlich kann ein Schöffe nicht alleine ein Urteil fällen es
müssen sich dabei schon alle einig sein. Sollte dies nicht sein versucht man zu
Verhandeln. Dabei diskutiert und debattiert man solange bis man zu einer
Einigung gekommen ist. Natürlich kann eine einzelne Person überstimmt werden im
Sinne einer Mehrheit. Das bedeutet, wenn beide Schöffen sich einig sind und was
anderes als der Richter verhängen würden so wird der Richter überstimmt. Das
Schöffenamt ist eine bürgerliche Pflicht. Das bedeutet, wenn ihr mal als Schöffe
gelost werdet könnt ihr nicht nein sagen.
Nach § 30 GVG ist das
Schöffenamt ein Ehrenamt welches nur von deutschen bekleidet werden kann. Dabei
muss man mindestens 25 Jahre alt sein und nicht älter als 70 Jahre.
Natürlich gibt es
Personengruppen welche das Amt nicht bekleiden können wie Politiker oder
Soldaten. Die weiteren findet man in § 34 GVG.
Sollte Anklage vor dem
Schöffengericht erhoben werden so sitzt man als Angeklagter vor drei Richtern.
Sollte die Sache einen größeren Umfang beanspruchen so kann auch ein zweiter
Berufsrichter hinzugezogen werden (§ 29 II GVG). Man spricht dann von dem
sogenannten erweiterten Schöffengericht.