Das Hauptverfahren besteht aus
den Hauptverhandlungstermin, deren Entscheidung sowie der Erteilung der Rechtskraft.
Großer Bestandteil dieses
Prozesses und der Hauptverhandlung an sich ist der UdG als Protokollführer.
Das Amtsgericht Tiergarten hat
viele Säle wobei keiner den anderen so wirklich gleicht. Dabei gibt es
sogenannte Sicherheitssäle. In diesen werden Verfahren geführt, wenn wegen der
Sache erhöhte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine
Verhandlung gegen einen Linksautonomen Aktivisten. Es ist nicht nur viel Presse anwesend,
sondern auch eine Menge Leute aus Solidaritätsgründen. Dabei wird im Vorfeld
eine sogenannte Sicherheitsverfügung veranlasst welche vom Richter erstellt
wird. Dabei kann der Richter festlegen das keine Fotoapparate oder Smartphones
in den Saal mitgenommen werden oder aber er kann auch die Zuschauerzahl begrenzen.
Im Prinzip ist nahezu jede
Strafverhandlung öffentlich. Deswegen muss bevor die Sache verhandelt wird
unbedingt immer die Öffentlichkeit hergestellt werden. Dies ist Aufgabe des
Protokollführers oder des Justizwachtmeisters.
Damit der Protokollführer immer
weiß welche Person welcher Verfahrensbeteiligter ist, gibt es immer eine feste
Sitzordnung. Diese variiert manchmal von Saal zu Saal. Das Grundprinzip ist
jedoch immer identisch.
Beispielsaalaufbau:
Dabei gibt es noch hinter dem
Richter das sogenannte Beratungszimmer. Dort geht der Richter zu seiner
Beratung mit den Schöffen zusammen oder mit dem Protokollführer nach hinten um ein
Urteil zu finden/ schreiben welches im Anschluss verkündet wird. Sobald der Richter wieder
rauskommt müssen alle anwesenden Personen im Saal aufstehen.
In der Haftbox sitzen
vorgeführte Angeklagte welche aus der Haft kommen. Es müssen immer zwei
Wachtmeister pro Häftling im Saal zur Sicherheit anwesend sein. Dabei gibt es
zu Bedenken das der Richter die sogenannte Saalgewalt hat. Das bedeutet, wenn
der Richter den Angeklagte aus der Haftbox nehmen möchte so muss dies auch
geschehen selbst wenn Sicherheitsbedenken bestehen.