Das Landgericht
Das Protokoll
Beim Landgericht wird Protokoll geführt. Dabei unterscheidet sich das Protokoll deutlich von dem beim Amtsgericht geführten Protokoll. Denn die Protokoll-Art ist eine unterschiedliche. Beim Amtsgericht wird ein sogenanntes Inhaltsprotokoll geführt. Dies bedeutet, dass jegliche Aussagen von Zeugen, Angeklagten, Sachverständige usw. inhaltlich protokolliert werden müssen.
Das Protokoll beim Landgericht hingegen ist ein sogenanntes Ergebnisprotokoll. Somit werden keine Aussagen inhaltlich protokolliert, sondern nur die rein formalen Sachen. Das Landgerichtliche Protokoll muss dabei immer „revisionsfest“ sein. Somit müssen auf alle Formalien geachtet werden wie: Aufruf protokollieren, Anwesenheit, Belehrungen der Zeugen usw.
Somit ist das Protokoll des Landgerichtes nicht so umfangreich, jedoch von der Bedeutung her viel wichtiger als das des Amtsgerichtes.