Saalaufbau

Verfahren geführt, für die erhöhte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.  Dabei wird im Vorfeld eine sogenannte Sicherheitsverfügung veranlasst, welche vom Richter erstellt wird. Dabei kann der Richter festlegen, dass keine Fotoapparate oder Smartphones in den Saal mitgenommen werden.

Im Prinzip ist nahezu jede Strafverhandlung öffentlich. Deswegen muss bevor die Sache verhandelt wird, unbedingt immer die Öffentlichkeit hergestellt werden. Dies ist Aufgabe des Protokollführers oder des Justizwachtmeisters.

Damit der Protokollführer immer weiß welche Person, welcher Verfahrensbeteiligter ist, gibt es immer eine feste Sitzordnung. Diese variiert manchmal von Saal zu Saal. Das Grundprinzip ist jedoch immer identisch.

Beispielsaalaufbau:

 Saalaufbau

Dabei gibt es noch hinter dem Richter das sogenannte Beratungszimmer. Dort geht der Richter zu seiner Beratung mit den Schöffen zusammen oder mit dem Protokollführer nach hinten um ein Urteil zu finden/ schreiben welches im Anschluss verkündet wird. Sobald der Richter wieder rauskommt müssen alle anwesenden Personen im Saal aufstehen.

In der Haftbox sitzen vorgeführte Angeklagte welche aus der Haft kommen. Es müssen immer zwei Wachtmeister pro Häftling im Saal zur Sicherheit anwesend sein. Dabei gibt es zu Bedenken, dass der Richter die sogenannte Saalgewalt hat. Das bedeutet, wenn der Richter den Angeklagte aus der Haftbox nehmen möchte so muss dies auch geschehen selbst wenn Sicherheitsbedenken bestehen.

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