Sonderhefte

Bei umfangreichen Verfahren kann es zweckmäßig sein, in Sonderheften bestimmte Schriftstücke, die den gleichen Gegenstand betreffen, zusammenzufassen, um die Akten oder das Vollstreckungsheft übersichtlicher zu gestalten.

Auf dem Umschlag des Sonderheftes ist anzugeben, um welche Art Sonderheft es sich handelt.

Hier einige Beispiele für Sonderhefte:

1.          Sonderheft „Fallakten“

2.          Sonderheft „Beweismittel“

3.          Sonderheft „Durchsuchungen“

4.          Sonderheft „Zustellungen“

Im Regelfall werden Sonderhefte als Aktenbestandteil ebenfalls in regulären Aktendeckeln geführt, es können jedoch bei Bedarf auch Stehordner oder der Umschlag „AU 55“ (Registermitteilungsheft) verwendet werden. Für jeden Beschuldigten ist ein gesondertes Registermitteilungsheft anzulegen!

Dieser Umschlag wird auch für Gutachten verwendet.

Die letztgenannten Sonderhefte sind oftmals von der Akteneinsicht ausgeschlossen und können so getrennt von der Akte verwahrt werden (oftmals vorübergehend in der Handakte).

Sie haben 0% der Lektion erledigt.
0%