Die Haftbeschwerde gem. § 304 StPO

Die Haftbeschwerde richtet sich nicht gegen die Haftumstände (wie die Haftprüfung), sondern gegen die Zulassungsvoraussetzungen des Haftbefehls beim Erlass.

Somit muss geprüft werden ob der Haftbefehl rechtmäßig ergangen ist. Diese Prüfung übernimmt das Rechtsmittelgericht.

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