Jedes Delikt hat ein „MHD“. Dies bedeutet man kann nicht alle Straftaten ewig verfolgen. Um das zu kennzeichnen gibt es die sogenannte absolute Verfolgungsverjährung.
Diese berechnet sich wie folgt:
Grundlage ist die Maximale Strafandrohung nach dem Gesetz. Sofern man diese hat, gibt § 78 Abs. 3 StGB Auskunft darüber wie lange die einfache Verjährungsfrist ist. Hierbei muss man die richtige Nummer beachten. Um die absolute Verfolgungsverjährung zu berechnen, benötigt man § 78c Abs. 3 S. 2 StGB. Diese ermittelt sich aus dem doppelten der einfachen Verfolgungsverjährung.
Beispiel:
Dieter hat einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB begannen.
Wie lange muss Dieter untertauchen um nicht mehr verfolgt zu werden? Begründen Sie mithilfe der Rechtsnorm.
Die Maximale Strafandrohung gem. § 242 Abs. 1 StGB sind fünf Jahre. Demnach beträgt die einfache Verjährung nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Dies ist durch § 78c Abs. 3 S. 2 StGB zu doppeln, daher sind es zehn Jahre die Dieter untertauchen muss.
Wenn keine Maximale Strafandrohung im Gesetz steht (nicht unter …. Jahr/e), so muss man § 38 Abs. 2 StGB beachten. Dieser legt die zeitige Freiheitsstrafe auf fünfzehn Jahre fest. Dies ist dann immer die Maximale Strafandrohung.
Nur alleine der Mord verjährt nach § 78 Abs. 2 StGB nie.