Beteiligte im Strafverfahren

Es wird zwischen Hauptbeteiligten und Nebenbeteiligten unterschieden.

Die Hauptbeteiligten im Strafverfahren sind:

1.          Die Staatsanwaltschaft

2.          Beschuldigte und Verteidiger*innen

3.          Nebenkläger*innen

4.          Privatkläger*innen

5.          Verletz*innen und seine/ihre Beistände.

 

Die Nebenbeteiligten im Strafverfahren sind:

1.          Die Finanzbehörde,

2.          Die Verwaltungsbehörde,

3.          Die Jugendgerichtshilfe,

4.          Der/Die Erziehungsberechtigte,

5.          Die/Der gesetzliche Vertreter/in

 

 Nicht dazu gehören:

    Das Gericht, Zeuge*innen, Sachverständig*innen, Die Polizei sowie der/die Ermittlungsrichter/in

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