Es wird zwischen Hauptbeteiligten und Nebenbeteiligten unterschieden.
Die Hauptbeteiligten im Strafverfahren sind:
1. Die Staatsanwaltschaft
2. Beschuldigte und Verteidiger*innen
3. Nebenkläger*innen
4. Privatkläger*innen
5. Verletz*innen und seine/ihre Beistände.
Die Nebenbeteiligten im Strafverfahren sind:
1. Die Finanzbehörde,
2. Die Verwaltungsbehörde,
3. Die Jugendgerichtshilfe,
4. Der/Die Erziehungsberechtigte,
5. Die/Der gesetzliche Vertreter/in
Nicht dazu gehören:
Das Gericht, Zeuge*innen, Sachverständig*innen, Die Polizei sowie der/die Ermittlungsrichter/in