Ablauf eines Strafverfahrens und Legalbezeichnung

Natürlich steht am Anfang immer die Straftat. Dabei gilt, dass die Ermittlungsbehörde natürlich erst ermittelt, sobald sie Kenntnis von der Straftat erlangt. Sobald sie Kenntnis hat leitet sie das Ermittlungsverfahren ein. In diesem Verfahren werden unsere Täter*innen zum Beschuldigten. Sobald das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und die Ermittlungsbehörde öffentliche Klage erhebt, so wechseln wir in das Zwischenverfahren. Auch unser Beschuldigter wird nun zum Angeschuldigten. Sobald das Verfahren eröffnet wird befinden wir uns im Hauptverfahren. Nun sprechen wir das erste Mal von dem Angeklagten. Auch in einen eventuellen Rechtsmittelverfahren sprechen wir immer noch von dem Angeklagten. Sobald das Hauptverfahren/ Rechtsmittelverfahren beendet ist, befinden wir uns im Vollstreckungsverfahren. Hier sprechen wir von dem Verurteilten.

Die Legal Bezeichnung ergibt sich aus dem § 157 StPO. ACHTUNG: Der Täter ist keine Legal Bezeichnung!!

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