Anordnungen und die Organisation der Strafverfolgungsbehörden ist in der OrgStA geregelt. Nach § 141 GVG soll bei jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft vorhanden sein. In Berlin wurde dies zentralisiert in Moabit.
|
Strafverfolgungsbehörden
|
|
Amtsanwaltschaft
|
Staatsanwaltschaft
|
Generalstaatsanwaltschaft
|
|
Die AA ist für Alltagskriminalität welche Schäden bis 2.500 EUR beinhalten, sowie für Verkehrsstrafsachen zuständig. Hinzu kommen die besonders beschleunigten Verfahren sowie Wirtschaftsstraftaten.
|
Die StA ist die größte Strafverfolgungsbehörde die wir haben. Sie hat mehrere Bereiche. So gibt es die Buchstabenabteilungen, welche allgemeine Straftaten (Wald- und Wiesendelikte) bearbeiten. Die Organisierte Kriminalität (O.K.), Wirtschaftsstraften, Jugendstraftaten, Spezialabteilungen (bei Kapitalverbrechen usw.) und die Strafvollstreckung.
|
Die GenStA ist in mehrere Abteilungen aufgeteilt, welche unterschiedliche Gebiete bearbeiten. So ist die Abteilung 17 für den Staatsschutz und die Terrorismusbekämpfung zuständig. Die Abteilung 15 kümmert sich um die internationalen Fahndungen. In Abteilung 12 und 16 werden Beschwerden und Revisionen bearbeitet.
|
|
Registerführung
|
|
Wird mit einer vierstelligen Ziffer vor dem Registerzeichen gebildet. Die Behördenkennzahl ist die 3. Weitere Registerzeichen sind Js, UJs, AR, Js-Owi.
|
Wird mit einer dreistelligen Ziffer vor dem Registerzeichen gebildet. Behördenkennzahl ist hier die 2.
|
Bei der GenStA ist die Behördenkennzahl die 1. Hier gibt es viele Registerzeichen wie: AR, EV, OJs, SRs, StV, Zs, HEs usw.
|
|
Beispiele
|
|
3042 Js 155/23
3041 UJs 5/24
3031 AR 2/23
|
272 Js 155/23
273 UJs 5/24
234 AR 1/24
|
121 SRs 2/24
121 AR 7/23
121 OJs 5/24
|