Beteiligte im Strafverfahren
Es wird zwischen Hauptbeteiligten und Nebenbeteiligten unterschieden.
Die Hauptbeteiligten im Strafverfahren sind:
- Die Staatsanwaltschaft
- Beschuldigte und Verteidiger*innen
- Nebenkläger*innen
- Privatkläger*innen
- Verletz*innen und seine/ihre Beistände.
Die Nebenbeteiligten im Strafverfahren sind:
- Die Finanzbehörde,
- Die Verwaltungsbehörde,
- Die Jugendgerichtshilfe,
- Der/Die Erziehungsberechtigte,
- Die/Der gesetzliche Vertreter/in
Nicht dazu gehören:
- Das Gericht, Zeuge*innen, Sachverständig*innen, Die Polizei sowie der/die Ermittlungsrichter/in