Beteiligte im Strafverfahren

Beteiligte im Strafverfahren

Es wird zwischen Hauptbeteiligten und Nebenbeteiligten unterschieden.

Die Hauptbeteiligten im Strafverfahren sind:
  1. Die Staatsanwaltschaft
  2. Beschuldigte und Verteidiger*innen
  3. Nebenkläger*innen
  4. Privatkläger*innen
  5. Verletz*innen und seine/ihre Beistände.

 

Die Nebenbeteiligten im Strafverfahren sind:
  1. Die Finanzbehörde,
  2. Die Verwaltungsbehörde,
  3. Die Jugendgerichtshilfe,
  4. Der/Die Erziehungsberechtigte,
  5. Die/Der gesetzliche Vertreter/in

 

Nicht dazu gehören:
  • Das Gericht, Zeuge*innen, Sachverständig*innen, Die Polizei sowie der/die Ermittlungsrichter/in

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