Das Strafrecht im Wandel der Zeit

Codex Ur-Nammu

Vierzig Paragraphen mit festgelegten Strafen wobei dieser noch zwischen Bürgern und Sklaven unterschied.

Germanisches Stammesrecht

Sippenentscheidungen und Blutrachen standen im Vordergrund. Durch sogenannte Gottesurteile (Thing’s) wurde entschieden wer Recht bekommt.

1532

Contutio Criminalis Carolina (CCC) oder peinliche Gerichtsordnung trat in Kraft. Der Richter nahm hierbei Ermittlerrolle und Henkersrolle ein. Es wurden hauptsächlich „Spiegelstrafen“ durchgesetzt.

1871

Erschaffung des Reichstrafgesetzbuches und der Reichstrafprozessordnung. In Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetz. Vorlage war der Codé Penal aus Frankreich gewesen. Das RStGB wurde im Zuge der deutschen Revolution geschaffen.

1923 – 1926

In Kraft treten des Jugendgerichtsgesetz. Die Strafmündigkeit wurde von 12 Jahren auf 14 Jahren hochgesetzt. Es wurde ein Haftprüfungsverfahren geschaffen damit Leute nicht willkürlich inhaftiert waren.

1933 – 1935

Unter Hitler änderte sich das Strafrecht deutlich. Es kamen unzählige Straftatbestände hinzu sowie drakonische Strafen wie Arbeitslager usw. Durch die Gleichschaltung aller Gewalten war auch das erst kürzlich eingeführte Haftprüfungsverfahren nicht mehr objektiv gewesen. Einer der wichtigsten Anwälte dieser Zeit war Hans-Litten. Er gewann unzähliger Rechtsverfahren gegen SA Schläger usw. Nach der Machtübernahme wurde er 1933 in Schutzhaft genommen.

50er und 60er Jahre

Nach der Teilung von Deutschland in BRD und die DDR gab es unterschiedliche Tatbestände und Strafen. So waren die Ermittlungsmethoden der Stasi sehr fragwürdig. Zudem kamen vage Tatbestände wie zum Beispiel: Asoziales Verhalten oder Rowdytum.

1994 – heute

Auch heute noch wandelt sich das Strafrecht oft. Es kommen immer neue Tatbestände dazu welche im Zuge der Digitalisierung und des Fortschrittes notwendig werden. Dazu gehört zum Beispiel der Computerbetrug. Zudem werden manch ältere Delikte abgeschafft, da diese nicht mehr zeitgemäß sind. So wurde zum Beispiel 1994 der § 175 StGB abgeschafft welcher den Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern unter Strafe gestellt hat.


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