Vierzig Paragraphen mit
festgelegten Strafen wobei dieser noch zwischen Bürgern und Sklaven unterschied.
Germanisches Stammesrecht
Sippenentscheidungen und
Blutrachen standen im Vordergrund. Durch sogenannte Gottesurteile (Thing’s)
wurde entschieden wer Recht bekommt.
Contutio Criminalis Carolina
(CCC) oder peinliche Gerichtsordnung trat in Kraft. Der Richter nahm hierbei
Ermittlerrolle und Henkersrolle ein. Es wurden hauptsächlich „Spiegelstrafen“
durchgesetzt.
Erschaffung des
Reichstrafgesetzbuches und der Reichstrafprozessordnung. In Kraft treten des
Gerichtsverfassungsgesetz. Vorlage war der Codé Penal aus Frankreich gewesen.
Das RStGB wurde im Zuge der deutschen Revolution geschaffen.
In Kraft treten des
Jugendgerichtsgesetz. Die Strafmündigkeit wurde von 12 Jahren auf 14 Jahren
hochgesetzt. Es wurde ein Haftprüfungsverfahren geschaffen damit Leute nicht
willkürlich inhaftiert waren.
Unter Hitler änderte sich das
Strafrecht deutlich. Es kamen unzählige Straftatbestände hinzu sowie
drakonische Strafen wie Arbeitslager usw. Durch die Gleichschaltung aller
Gewalten war auch das erst kürzlich eingeführte Haftprüfungsverfahren nicht
mehr objektiv gewesen. Einer der wichtigsten Anwälte dieser Zeit war
Hans-Litten. Er gewann unzähliger Rechtsverfahren gegen SA Schläger usw. Nach
der Machtübernahme wurde er 1933 in Schutzhaft genommen.
Nach der Teilung von
Deutschland in BRD und die DDR gab es unterschiedliche Tatbestände und Strafen.
So waren die Ermittlungsmethoden der Stasi sehr fragwürdig. Zudem kamen vage
Tatbestände wie zum Beispiel: Asoziales Verhalten oder Rowdytum.
Auch heute noch wandelt sich
das Strafrecht oft. Es kommen immer neue Tatbestände dazu welche im Zuge der
Digitalisierung und des Fortschrittes notwendig werden. Dazu gehört zum
Beispiel der Computerbetrug. Zudem werden manch ältere Delikte abgeschafft, da
diese nicht mehr zeitgemäß sind. So wurde zum Beispiel 1994 der § 175 StGB
abgeschafft welcher den Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern unter Strafe
gestellt hat.