Das Landgericht
Das Protokoll
Das Protokoll:
Auch beim Landgericht wird ein Protokoll geführt. Dabei unterscheidet sich das Protokoll deutlich von dem beim Amtsgericht geführten Protokoll. Zum einen muss bereits bei der Ladung die Besetzung der Kammer mitgeteilt werden. Zum anderen ist die Protokoll-Art eine unterschiedliche. Beim Amtsgericht wird ein sogenanntes Inhaltsprotokoll geführt. Das bedeutet das jegliche Aussagen von Zeugen, Angeklagten, Sachverständige usw. inhaltlich protokolliert werden müssen. Das Protokoll beim Landgericht hingegen ist ein sogenanntes Ergebnisprotokoll. Somit werden keine Aussagen inhaltlich protokolliert, sondern nur die rein formalen Sachen. Das Landgerichtliche Protokoll muss dabei immer „revisionsfest“ sein. Somit müssen auf alle Formalien geachtet werden wie: Aufruf protokollieren, Anwesenheit, Belehrungen usw.