Verfahren vor dem Landgericht allgemein

Verfahren bei dem Landgericht:

Das Strafverfahren beim Landgericht Erstinstanzlich läuft ähnlich ab wie beim Amtsgericht. Das bedeutet der Richter hat die Möglichkeit der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Einstellung. Des Weiteren muss bei der Eröffnung die Besetzung des Gerichtes mitgeteilt werden. Die Hauptverhandlung läuft nach denselben Vorschriften wie beim Amtsgericht ab. Das Protokoll hingegen wird ein wenig anders geführt. Dabei werden die wesentlichen Aussagen von den Beteiligten nicht aufgenommen. Somit werden nur Formalien in das Protokoll notiert. Dabei muss das Landgericht immer „Revisionsfest“ verhandeln. Somit muss auch das Protokoll „Revisionsfest“ sein.