Auf
Verfügung des Staats- /Amtsanwalt (Begleitverfügung)
MESTA – Kennziffer (i.d.R. 201) notieren
Fertigung der Urschrift und der Abschriften
des Strafbefehls.
Abspeichern unter dem verfügten Laufwerk
Urschrift des Strafbefehls hinter die
Begleitverfügung in die Hauptakte heften und foliieren.
Eine Abschrift des Strafbefehls mit dem
Vermerk „Verfasser StA…“ wird zur Handakte genommen.
Restliche Überstücke werden lose hinten in die Hauptakte
eingelegt,
Fester Aktendeckel
AU 48 (Restbestände des AU 49 werden aufgebraucht) wird neu angelegt, so
nicht bereits vorhanden
Versendung in der
Aktenkontrolle in MESTA notieren
Frist in MESTA und auf
der Handakte notieren
Akte an das zuständige
Gericht zur Zentralen Eingangsregistratur senden. (Gerichtsaktenzeichen wird
dort vergeben und über eine Schnittstelle in MESTA importiert)