Tätigkeit der Geschäftsstelle beim Strafbefehl

Auf Verfügung des Staats- /Amtsanwalt (Begleitverfügung)
  1. MESTA – Kennziffer (i.d.R. 201) notieren
  2. Fertigung der Urschrift und der Abschriften des Strafbefehls.
  3. Abspeichern unter dem verfügten Laufwerk
  4. Urschrift des Strafbefehls hinter die Begleitverfügung in die Hauptakte heften und foliieren.
  5. Eine Abschrift des Strafbefehls mit dem Vermerk „Verfasser StA…“ wird zur Handakte genommen.
  6. Restliche Überstücke werden lose hinten in die Hauptakte eingelegt,
  7. Fester Aktendeckel  AU 48 (Restbestände des AU 49 werden aufgebraucht) wird neu angelegt, so nicht bereits vorhanden
  8. Versendung in der Aktenkontrolle in MESTA notieren
  9. Frist in MESTA und auf der Handakte notieren
  10. Akte an das zuständige Gericht zur Zentralen Eingangsregistratur senden. (Gerichtsaktenzeichen wird dort vergeben und über eine Schnittstelle in MESTA importiert)

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