Bei umfangreichen Verfahren kann es zweckmäßig sein,
in Sonderheften bestimmte Schriftstücke, die den gleichen Gegenstand betreffen,
zusammenzufassen,
um die Aktenoder das Vollstreckungsheft übersichtlicher zu gestalten.
Auf dem Umschlag des Sonderheftes ist anzugeben, um
welche Art Sonderheft es sich handelt.
Hier einige Beispiele für Sonderhefte:
- Sonderheft
„Fallakten“
- Sonderheft
„Beweismittel“
- Sonderheft
„Durchsuchungen“
- SonderheftZustellungen“
Im Regelfall werden Sonderhefte als Aktenbestandteil
ebenfalls in regulären Aktendeckeln geführt, es können jedoch bei Bedarf auch
Stehordner oder der Umschlag „AU 55“ (Registermitteilungsheft) verwendet
werden. Für jeden Beschuldigten ist ein gesondertes Registermitteilungsheft
anzulegen!
Dieser Umschlag wird auch für Gutachten verwendet.
Die letztgenannten Sonderhefte sind oftmals von der
Akteneinsicht ausgeschlossen und können so getrennt von der Akte verwahrt werden
(oftmals vorübergehend in der Handakte).