Ablichtungsband

Im Gegensatz zu den Doppelakten, die eine Kopie der eigenen Akte darstellen, handelt es sich bei Ablichtungsbänden um eine Kopie fremder Akten, beispielsweise anderer Gerichte und Behörden.

Auch diese sind, wie Doppelakten, vor Einleitung der Vollstreckung zu vernichten.


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