Anordnungen und die
Organisation der Strafverfolgungsbehörden ist in der OrgStA geregelt. Nach §
141 GVG soll bei jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft vorhanden sein. In
Berlin wurde dies zentralisiert in Moabit.
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Amtsanwaltschaft
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Staatsanwaltschaft
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Generalstaatsanwaltschaft
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Die AA ist für Alltagskriminalität welche Schäden bis
2.000 EUR beinhalten sowie für Verkehrsstrafsachen zuständig. Hinzu kommen
die besonders beschleunigten Verfahren sowie Wirtschaftsstraftaten.
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Die StA ist die größte Strafverfolgungsbehörde die wir
haben. Sie hat mehrere Bereiche. So gibt es die Buchstabenabteilungen welche
allgemeine Straftaten (Wald- und Wiesendelikte) bearbeiten, die Organisierte
Kriminalität (O.K.), Wirtschaftsstraften, Jugendstraftaten,
Spezialabteilungen (bei Kapitalverbrechen usw.) und die Strafvollstreckung
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Die GenStA ist in mehrere Abteilungen aufgeteilt welche
unterschiedliche Gebiete bearbeiten. So ist die Abteilung 17 für den
Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung zuständig. Die Abteilung 15 kümmert
sich um die internationale Fahndung. In Abteilung 12 und 16 werden
Beschwerden und Revisionen bearbeitet.
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Registerführung
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Wird mit einer vierstelligen Ziffer vor dem
Registerzeichen gebildet. Weitere Registerzeichen sind AR, Js-Owi, Js, UJs.
Die Behördenkennzahl ist die 3.
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Wird mit einer dreistelligen Ziffer vor dem
Registerzeichen gebildet. Behördenkennzahl ist hier die 2.
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Bei der GenStA ist die Behördenkennzahl die 1. Hier gibt
es viele Registerzeichen wie: AR, EV, OJs, SRs, StV, Zs, HEs usw.
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Beispiele
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3042 Js 155/23
3041 UJs 5/24
3031 AR 2/23
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272 Js 155/23
273 UJs 5/24
234 AR 1/24
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1 SRs 2/24
1 AR 7/23
1 OJs 5/24
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