Neben den Zwecken welche das
Strafrecht verfolgt, gibt es auch allgemeine Grundsätze an die das Strafrecht
gebunden ist. So lautet der oberste Grundsatz keine Strafe ohne das Gesetz.
Demnach
kann nur bestraft werden was auch strafbar ist laut StGB. Dies ist im Art. 103
Abs. 2 GG verankert.
Ein weiterer Grundsatz lautet
keine Strafe ohne Schuld. Dieser ergibt sich aus der dreistufigen Prüfung der
Straftat. Sobald keine Schuld festgestellt wird gibt es auch keine Strafe.
Das Verbot der
Doppelverfolgung zeigt an, dass jede Person wegen einer Straftat nur einmal
verfolgt werden darf. So ist bei Personen welche bereits rechtskräftig
freigesprochen wurden eine erneute Verfolgungsaufnahme nach erneuten
stichhaltigen Beweisen unzulässig. Es gilt Art. 103 Abs. 3 GG. Wir sprechen
dann vom sogenannten Strafklageverbrauch.
Einer der bekanntesten
Grundsätze ist der in dubio pro reo also Im Zweifel für den Angeklagten. Dies bedeutet,
dass wir als Gericht Täter eine Straftat nachweisen müssen. Sobald wir nicht zu
der Überzeugung kommen oder Zweifel haben, so sind Täter freizusprechen.