Die Grundsätze des Strafrechts

Neben den Zwecken welche das Strafrecht verfolgt, gibt es auch allgemeine Grundsätze an die das Strafrecht gebunden ist. So lautet der oberste Grundsatz keine Strafe ohne das Gesetz
Demnach kann nur bestraft werden was auch strafbar ist laut StGB. Dies ist im Art. 103 Abs. 2 GG verankert.

Ein weiterer Grundsatz lautet keine Strafe ohne Schuld. Dieser ergibt sich aus der dreistufigen Prüfung der Straftat. Sobald keine Schuld festgestellt wird gibt es auch keine Strafe.

Das Verbot der Doppelverfolgung zeigt an, dass jede Person wegen einer Straftat nur einmal verfolgt werden darf. So ist bei Personen welche bereits rechtskräftig freigesprochen wurden eine erneute Verfolgungsaufnahme nach erneuten stichhaltigen Beweisen unzulässig. Es gilt Art. 103 Abs. 3 GG. Wir sprechen dann vom sogenannten Strafklageverbrauch.

Einer der bekanntesten Grundsätze ist der in dubio pro reo also Im Zweifel für den Angeklagten. Dies bedeutet, dass wir als Gericht Täter eine Straftat nachweisen müssen. Sobald wir nicht zu der Überzeugung kommen oder Zweifel haben, so sind Täter freizusprechen.


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