Geltungsbereich des deutschen
Strafrechts
Das deutsche Strafrecht gilt
natürlich generell innerhalb des Landes. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und
Besonderheiten wann das deutsche Strafrecht greift.
Das Territorialitätsprinzip
- Die ist anzuwenden auf alle
Taten im Inland wobei die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt. Inlandstaten
sind im § 9 StGB geregelt.
Beispiel:
Tötet ein Italiener einen
Spanier in Berlin, so ist deutsches Strafrecht anwendbar. Wird ein Gift
verabreicht und das Opfer verstirbt erst in Deutschland, so handelt es sich
ebenfalls um eine Inlandstat.
- Gem. § 4 StGB ist bei einer
Tat auf einem Schiff oder Luftfahrzeug welches die Bundesflagge führt begangen
worden, so kann deutsches Strafrecht angewandt werden. Es wird wie eine
Inlandstat behandelt und ist somit auch Unabhängig gegenüber der
Staatsangehörigkeit.
Beispiel:
Auf einem unter deutschen
Flagge fahrendem Schiff wird eine Russin von einem Amerikaner beraubt.
Das Aktive
Personalitätsprinzip
- Wird eine Tat im Ausland von
einem deutschen Täter begangen, so kann deutsches Strafrecht angewandt werden,
wenn die Tat am Tatort auch unter Strafe steht. § 7 StGB gibt Auskunft dabei
grenzt § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB alles noch ein.
Beispiel:
Vergewaltigt ein deutscher
Urlauber in der Türkei eine amerikanische Urlauberin, so ist deutsches
Strafrecht anwendbar, da die Vergewaltigung auch in der Türkei unter Strafe
steht.
- Dieser Grundsatz greift bei
Straftaten gegen gemeinsame anerkannte Rechtsgüter. So zum Beispiel bei einem
Sprengstoffverbrechen. § 5 StGB greift, wenn inländische Rechtsgüter verletzt
oder gefährdet werden.
Den Grundsatz der
stellvertretenden Strafrechtspflege
- Wenn eine Straftat im Ausland begangen
wird, eine ausländische Staatsgewalt zuständig wäre, jedoch aus tatsächlichen
oder rechtlichen Gründen an der Durchsetzung gehindert ist, kann deutsches
Strafrecht angewandt werden. Dazu gilt natürlich, dass die Tat auch am Tatort
unter Strafe steht.
Beispiel:
Tötet ein Marokkaner in
Algerien einen englischen Urlauber und flieht anschließend nach Deutschland, so
kann er, wenn er hier aufgegriffen wird und von keiner Seite aus ein
Auslieferungsgesuch gestellt wird, nach deutschem Strafrecht verurteilt werden,
da die Tötung eines Menschen auch in Algerien strafbar ist.