Strafanzeige und Strafantrag

Anzeige ist raus!

Der wohl beliebteste Satz in Deutschland. Doch selbst hier müssen wir zwischen der reinen Strafanzeige und den sogenannten Strafantrag unterscheiden.

Strafanzeige:
  • Der wohl klassische Fall den es gibt. Bei mir wird eingebrochen und ich rufe die Polizei an. Die kommen vorbei nehmen alles auf und ich kann mündlich Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Wenn mir der Täter bekannt ist wie mein Nachbar der mich neulich wieder beleidigte ist die Strafanzeige natürlich gegen meinen Nachbarn. Sobald Anzeige erstattet wurde kann diese nicht wieder zurückgenommen werden. Die Ermittlungsbehörde muss dabei den Sachverhalt erforschen und Be- sowie Entlastende Beweise sichern.
Strafantrag:
  • Der Strafantrag ist ein wenig anders als die Anzeige. Den Strafantrag stelle ich bei Antragsdelikten wie zum Beispiel Hausfriedensbruch. Der Strafantrag kann jederzeit zurückgenommen werden anders als die Anzeige. Hierbei wird die Ermittlungsbehörde nur auf Antrag tätig. Stellt sich raus das die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgen muss spielt auch der Antrag keine Rolle. Damit könnte die Ermittlungsbehörde auch entgegen des Willens des Opfers ermitteln.

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