Anzeige ist raus!
Der wohl beliebteste Satz in
Deutschland. Doch selbst hier müssen wir zwischen der reinen Strafanzeige und
den sogenannten Strafantrag unterscheiden.
Strafanzeige:
- Der wohl klassische Fall den
es gibt. Bei mir wird eingebrochen und ich rufe die Polizei an. Die kommen
vorbei nehmen alles auf und ich kann mündlich Strafanzeige gegen Unbekannt
stellen. Wenn mir der Täter bekannt ist wie mein Nachbar der mich neulich
wieder beleidigte ist die Strafanzeige natürlich gegen meinen Nachbarn. Sobald
Anzeige erstattet wurde kann diese nicht wieder zurückgenommen werden. Die
Ermittlungsbehörde muss dabei den Sachverhalt erforschen und Be- sowie Entlastende
Beweise sichern.
Strafantrag:
- Der Strafantrag ist ein wenig
anders als die Anzeige. Den Strafantrag stelle ich bei Antragsdelikten wie zum
Beispiel Hausfriedensbruch. Der Strafantrag kann jederzeit zurückgenommen
werden anders als die Anzeige. Hierbei wird die Ermittlungsbehörde nur auf
Antrag tätig. Stellt sich raus das die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgen
muss spielt auch der Antrag keine Rolle. Damit könnte die Ermittlungsbehörde
auch entgegen des Willens des Opfers ermitteln.