Was passiert, wenn ich zwar
den Gedanken habe jemanden umzubringen und mir schon eine Waffe gekauft habe
aber dann doch nicht abdrücken kann?
Hier sprechen wir über den
sogenannten Versuch. Diesen finden wir ab den §§ 22 StGB. Dabei gibt dieser an,
dass bei einem Verbrechen der Versuch stets strafbar ist. Bei einem Vergehen
muss das Gesetz diesen ausdrücklich unter Strafe stellen. Dabei kann der
Versuch gem. § 23 Abs. 2 StGB milder bestraft werden als die vollendete Tat.
Selbstverständlich kann ich vom Versuch zurücktreten, wenn ich die Vollendung
doch nicht möchte. Sobald ich diese freiwillig aufgebe oder verhindere so werde
ich nicht bestraft (§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB).