Versuch einer Straftat

Was passiert, wenn ich zwar den Gedanken habe jemanden umzubringen und mir schon eine Waffe gekauft habe aber dann doch nicht abdrücken kann?

Hier sprechen wir über den sogenannten Versuch. Diesen finden wir ab den §§ 22 StGB. Dabei gibt dieser an, dass bei einem Verbrechen der Versuch stets strafbar ist. Bei einem Vergehen muss das Gesetz diesen ausdrücklich unter Strafe stellen. Dabei kann der Versuch gem. § 23 Abs. 2 StGB milder bestraft werden als die vollendete Tat. Selbstverständlich kann ich vom Versuch zurücktreten, wenn ich die Vollendung doch nicht möchte. Sobald ich diese freiwillig aufgebe oder verhindere so werde ich nicht bestraft (§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB).


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